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Steuerfristen Kalender 2026/2027 – Abgabetermine für Steuererklärung & Krypto

Jedes Land legt eigene Stichtage für die Steuererklärung fest, oft in Abhängigkeit vom Steuersystem: Manche Staaten arbeiten mit festen Kalendertagen, andere mit gestaffelten Fristen nach Einkommensart oder mit deutlich kürzeren Fenstern zwischen Steuerjahr und Abgabe. Dreh den Globus, wähl dein Land und sieh die wichtigsten Abgabetermine im Vergleich – inklusive Link zum passenden Steuer-Guide.

Alle Länder im Überblick

Stand der Länderdaten: 16. September 2026

Australien
31. Oktober
1. Juli – 30. Juni
eff. 0–23,5 % (ab 12 Mon.)

Krypto ist ein CGT-Asset. Über 12 Monate gehalten gibt es 50 % CGT-Discount, danach persönlicher Satz bis 45 %. Steuerjahr endet 30. Juni, Abgabe bis 31. Oktober.

Steuerjahr
1. Juli – 30. Juni (Financial Year; z. B. FY 2025-26 = 1.7.2025 – 30.6.2026)
Abgabefrist
31. Oktober nach Ende des Steuerjahres bei Selbstabgabe über myTax. Fällt der Termin auf ein Wochenende, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (FY 2025-26: 31.10.2026 ist ein Samstag → Montag, 2.11.2026).
Verlängerte Frist
15. Mai — Wer sich VOR dem 31. Oktober bei einem Registered Tax Agent registriert, erhält i. d. R. Zeit bis 15. Mai des Folgejahres (exakter Termin abhängig vom Lodgment Program des Agenten).
Haltefrist
> 12 Monate → 50 % CGT Discount für in Australien ansässige Privatpersonen (Halbierung des steuerpflichtigen Gewinns, keine vollständige Steuerfreiheit).
Freigrenze
10.000 AUD — Personal-Use-Asset-Ausnahme (s 118-10(3) ITAA 1997): Der Kapitalgewinn bleibt ausser Ansatz, wenn die Anschaffungskosten ≤ 10.000 A$ betragen UND der Kryptowert nachweislich überwiegend zum unmittelbaren privaten Konsum gehalten/verwendet wurde. Die ATO legt das sehr eng aus – als Investment gehaltene Coins fallen NIE darunter.
Besteuerung
0–45 % Einkommensteuer (+ 2 % Medicare Levy) auf den steuerpflichtigen Kapitalgewinn; nach 50 % CGT Discount effektiv ca. 0–23,5 %
Belgien
15. Juli
1. Jan – 31. Dez
10 % (33 % bei Spekulation)

Seit 1.1.2026 besteuert Belgien Krypto-Gewinne mit 10 % über einem Freibetrag von 10.000 €/Jahr; Altbestände profitieren vom Step-up auf den Wert per 31.12.2025. Spekulativer Handel: 33 %.

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Kalenderjahr)
Abgabefrist
Online über Tax-on-web i. d. R. Mitte Juli des Folgejahres (Veranlagungsjahr 2026: 15. Juli 2026); Papierabgabe bereits 30. Juni. Die FÖD Finanzen legt die Termine jährlich fest.
Verlängerte Frist
16. Oktober — Für Erklärungen mit 'spezifischen Einkünften' (Gewinne/Profite Selbständiger, Vergütungen von Unternehmensleitern, ausländische Berufseinkünfte, bestimmte diverse Einkünfte): Mitte Oktober (Veranlagungsjahr 2026: 16. Oktober 2026).
Freigrenze
10.000 EUR — Jährlicher Freibetrag von 10.000 € (indexiert) auf realisierte Gewinne aus Finanzanlagen. Wird er nicht ausgeschöpft, erhöht er sich um bis zu 1.000 € pro Jahr auf maximal 15.000 €. Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die Gewinne in der Steuererklärung angegeben werden.
Besteuerung
10 % im Regelfall (normale Verwaltung des Privatvermögens) / 33 % bei spekulativem Handel (diverse Einkünfte, ohne Freibetrag) / 25–50 % + Gemeindezuschlag bei beruflicher Tätigkeit
Brasilien
Ende Mai (jährlich neu)
1. Jan – 31. Dez
15–22,5 % (progressiv)

Brasilien besteuert Krypto-Gewinne mit 15–22,5 %, aber erst wenn die Verkäufe eines Monats 35.000 R$ übersteigen. Die Steuer ist monatlich per DARF fällig, die Jahreserklärung Ende Mai.

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Kalenderjahr)
Abgabefrist
Die Receita Federal setzt den Termin jährlich neu fest – in den letzten Jahren stets der letzte Werktag im Mai. Abgabezeitraum 2026 (für 2025): 23. März bis 29. Mai 2026. Die Steuer auf Krypto-Gewinne ist aber bereits MONATLICH fällig: per DARF bis zum letzten Werktag des Folgemonats (Programm GCAP).
Freigrenze
35.000 BRL — Monatliche Freigrenze: Gewinne bleiben steuerfrei, wenn die gesamten VERKAUFSERLÖSE aus Kryptowerten in einem Kalendermonat 35.000 R$ nicht übersteigen (nicht der Gewinn!). Die MP 1.303/2025, die diese Freigrenze streichen und einen Satz von 17,5 % einführen sollte, ist im Oktober 2025 ohne Umwandlung in ein Gesetz verfallen – es gilt weiterhin die alte Regelung.
Besteuerung
Progressiv nach Gewinnhöhe: 15 % (bis 5 Mio. R$), 17,5 % (5–10 Mio.), 20 % (10–30 Mio.), 22,5 % (über 30 Mio.). Für bestimmte Auslandsstrukturen gilt nach Lei 14.754/2023 ein Satz von 15 %.
Deutschland
31. Juli
1. Jan – 31. Dez
0–45 % (+ Soli/KiSt)

Krypto gilt als privates Veräußerungsgeschäft: nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei, sonst persönlicher Steuersatz bis 45 %. Freigrenze 1.000 €/Jahr. Abgabe bis 31. Juli des Folgejahres.

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Kalenderjahr)
Abgabefrist
31. Juli des Folgejahres (§ 149 Abs. 2 AO). Fällt der Termin auf Samstag/Sonntag/Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Für das Steuerjahr 2026: 31.07.2027 ist ein Samstag → Frist endet Montag, 02.08.2027.
Verlängerte Frist
28. Februar — Bei Erstellung durch Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein automatisch bis zum letzten Tag des Februars im Zweitfolgejahr (§ 149 Abs. 3 AO) – kein Antrag nötig. Für das Steuerjahr 2026: 29.02.2028 (Schaltjahr).
Haltefrist
1 Jahr (12 Monate) – danach ist der Veräußerungsgewinn vollständig steuerfrei. Die früher diskutierte Verlängerung auf 10 Jahre bei Staking/Lending ist laut BMF-Schreiben vom 06.03.2025 endgültig vom Tisch.
Freigrenze
1.000 EUR — Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte pro Kalenderjahr (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG), seit VZ 2024 (davor 600 €). Echte Freigrenze: Wird sie auch nur um 1 € überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Besteuerung
0–45 % persönlicher Einkommensteuersatz (+ ggf. 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die ESt, + 8–9 % Kirchensteuer)
Frankreich
Mai/Juni (Département)
1. Jan – 31. Dez
31,4 % Flat Tax

Krypto-Gewinne unterliegen der Flat Tax – seit 1.1.2026 31,4 % statt 30 %. Krypto-zu-Krypto ist steuerfrei, Freigrenze 305 € Jahresverkäufe. Abgabefrist gestaffelt nach Département (Mai/Juni).

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Kalenderjahr)
Abgabefrist
ACHTUNG: gestaffelt nach Département, DGFiP legt die Termine jedes Jahr neu fest (± wenige Tage). Abgabezeitraum 2026 für Einkünfte 2025: Papier 19. Mai; online Zone 1 (Dép. 01–19 + Nicht-Ansässige) 21. Mai, Zone 2 (2A–54) 28. Mai, Zone 3 (55–976) 4. Juni. Das hier angegebene Datum ist die SPÄTESTE Online-Frist (Zone 3).
Freigrenze
305 EUR — Der Jahresgewinn bleibt steuerfrei, wenn die Summe aller VERÄUSSERUNGEN (Verkaufserlöse, nicht Gewinne) im Kalenderjahr 305 € nicht übersteigt (Art. 150 VH bis CGI).
Besteuerung
31,4 % Flat Tax / PFU seit 1.1.2026 (12,8 % Einkommensteuer + 18,6 % Sozialabgaben; CSG von 9,2 % auf 10,6 % erhöht durch LFSS 2026, Gesetz Nr. 2025-1403 vom 30.12.2025). Zuvor 30 %. Option zum progressiven Tarif (barème, 0–45 % + 18,6 %) möglich.

Frankreich staffelt die Abgabefrist nach Wohnsitz-Département. Die Termine werden jedes Jahr neu festgelegt – die folgenden galten für die Steuererklärung 2025.

Frankreich: Fristen nach Département
Wohnsitz / Département Abgabefrist
Département 01–19 sowie Nichtansässige 21. Mai 2026
Département 2A–54 (Korsika = 20) 28. Mai 2026
Département 55–976 4. Juni 2026
Papierabgabe (alle Zonen) 19. Mai 2026
Indien
31. Juli
1. Apr – 31. März
30 % (effektiv ab 31,2 %)

Indien besteuert Krypto pauschal mit 30 % + 4 % Cess, ohne Freibetrag, ohne Verlustverrechnung, plus 1 % TDS je Transaktion. Steuerjahr 1. April – 31. März, Abgabe bis 31. Juli.

Steuerjahr
1. Apr – 31. März (Financial Year); Veranlagung im darauffolgenden Assessment Year
Abgabefrist
31. Juli nach Ende des Finanzjahres für Steuerpflichtige ohne Prüfungspflicht (ITR-1 / ITR-2). Für ITR-3 / ITR-4 ohne Audit weist das Income-Tax-Portal für AY 2026-27 den 31. August aus. Die Frist wurde in den vergangenen Jahren mehrfach per CBDT-Verfügung verlängert.
Verlängerte Frist
31. Oktober — 31. Oktober für Steuerpflichtige mit Audit-Pflicht (30. November bei Transfer-Pricing-Fällen). Eine verspätete Erklärung (belated return) ist bis 31. Dezember gegen Gebühr möglich.
Besteuerung
30 % Pauschalsteuer + 4 % Health & Education Cess (+ ggf. Surcharge) → effektiv mindestens 31,2 %. Zusätzlich 1 % TDS nach Sec. 194S auf Transaktionen oberhalb der Schwellen (50.000 ₹ bzw. 10.000 ₹ p. a.). Keine Abzüge ausser den Anschaffungskosten, keine Verlustverrechnung und kein Verlustvortrag.
Irland
31. Oktober
1. Jan – 31. Dez
33 % CGT

Irland besteuert Krypto-Gewinne mit 33 % CGT über dem Freibetrag von 1.270 €. Achtung: Die CGT-Zahlung ist schon am 15. Dezember fällig, die Erklärung erst am 31. Oktober des Folgejahres.

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Kalenderjahr)
Abgabefrist
Pay & File: Form 11 (bzw. CG1 für Nicht-Chargeable-Persons) bis 31. Oktober des Folgejahres, zusammen mit Zahlung der Restschuld und der Vorauszahlung (preliminary tax).
Verlängerte Frist
15. November — Wer BEIDES – Einreichung UND Zahlung – über den Revenue Online Service (ROS) erledigt, erhält jährlich eine Verlängerung bis Mitte November (das exakte Datum gibt Revenue jedes Jahr bekannt; 2026 z. B. Mittwoch, 18. November 2026). Wird nur eines von beidem über ROS erledigt, gilt der 31. Oktober.
Freigrenze
1.270 EUR — Jährlicher persönlicher CGT-Freibetrag (annual exemption). Nicht zwischen Ehepartnern übertragbar und nicht in Folgejahre vortragsfähig.
Besteuerung
33 % Capital Gains Tax; Einkommensteuer auf Mining/Staking 20 % / 40 % zzgl. USC und PRSI (effektiv bis ca. 52 %)
Italien
31. Oktober
1. Jan – 31. Dez
33 %

Italien hebt die Krypto-Steuer zum 1.1.2026 von 26 % auf 33 % an; die Freigrenze von 2.000 € ist seit 2025 gestrichen. Abgabe Modello Redditi PF bis 31. Oktober.

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Kalenderjahr)
Abgabefrist
Modello Redditi Persone Fisiche, telematische Übermittlung bis 31. Oktober des Folgejahres (Fristverschiebung bei Wochenende – 2026: 31.10. ist ein Samstag → Montag, 2. November 2026). Das vereinfachte Modello 730 endet bereits am 30. September.
Besteuerung
33 % Ersatzsteuer auf ab dem 1.1.2026 realisierte Gewinne (zuvor 26 %; Anhebung beschlossen mit Legge di Bilancio 2025). Ausnahme laut Legge di Bilancio 2026: auf Euro lautende E-Geld-Token (EMT nach MiCAR) bleiben bei 26 %. Zusätzlich imposta di bollo / imposta sul valore delle cripto-attività von 2 ‰ p. a. auf den Bestand.
Japan
15. März
1. Jan – 31. Dez
5–45 % (+ Zuschläge)

Japan behandelt Krypto 2026 noch als sonstige Einkünfte mit bis zu ca. 55 %. Die beschlossene Umstellung auf 20,315 % Sonderbesteuerung greift erst voraussichtlich ab 2028. Abgabe bis 15. März.

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Kalenderjahr)
Abgabefrist
Kakutei Shinkoku (確定申告): Einreichung vom 16. Februar bis 15. März des Folgejahres. Fällt der 15. März auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Freigrenze
200.000 JPY — Arbeitnehmer mit nur einem Arbeitgeber und sonstigen Nebeneinkünften (inkl. Krypto) von insgesamt höchstens 200.000 ¥ im Jahr müssen keine nationale Einkommensteuererklärung abgeben. Die kommunale Einwohnersteuer ist trotzdem zu melden; für Selbständige gilt die Erleichterung nicht.
Besteuerung
5–45 % nationale Einkommensteuer (progressiv) + 2,1 % Sondersteuer für den Wiederaufbau auf die ESt + ca. 10 % Einwohnersteuer → effektiv bis ca. 55 %
Kanada
30. April
1. Jan – 31. Dez
effektiv ca. 0–27 %

Krypto gilt als Ware: Nur 50 % des Gewinns sind steuerpflichtig (Inclusion Rate), zum persönlichen Satz von Bund und Provinz. Abgabe bis 30. April, Selbständige bis 15. Juni.

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Kalenderjahr)
Abgabefrist
30. April des Folgejahres (T1 General). Fällt der Termin auf ein Wochenende, gilt der nächste Werktag. Für das Steuerjahr 2026: Freitag, 30. April 2027.
Verlängerte Frist
15. Juni — Selbständige und deren Ehe-/Lebenspartner haben bis 15. Juni Zeit für die Abgabe – die Steuerzahlung ist aber weiterhin am 30. April fällig.
Besteuerung
Kapitalgewinne: 50 % Inclusion Rate × kombinierter Grenzsteuersatz (Bund + Provinz, bis ca. 54 %) → effektiv ca. 0–27 %. Die geplante Anhebung der Inclusion Rate auf 66,67 % wurde am 21.03.2025 endgültig gestrichen.
Niederlande
1. Mai
1. Jan – 31. Dez
36 % auf fiktiven Ertrag

Die Niederlande besteuern nicht den Gewinn, sondern einen fiktiven Ertrag auf den Krypto-Bestand zum 1. Januar (Box 3): 6 % Forfait × 36 % Steuer. Freibetrag 59.357 €. Abgabe bis 1. Mai.

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Kalenderjahr); Stichtag für Box 3 ist der 1. Januar
Abgabefrist
1. Mai des Folgejahres. Wer bis 1. Mai einreicht, bekommt vom Belastingdienst i. d. R. vor dem 1. Juli Bescheid.
Verlängerte Frist
1. September — Aufschub (uitstel) auf Antrag i. d. R. bis 1. September; über einen Steuerberater im Rahmen der Beconregeling auch deutlich länger (bis zu einem Jahr).
Freigrenze
59.357 EUR — Heffingsvrij vermogen 2026: 59.357 € pro Person bzw. 118.714 € für steuerliche Partner. Nur das Vermögen darüber wird in Box 3 erfasst.
Besteuerung
36 % auf den fiktiven Ertrag. Forfait 2026 für overige bezittingen (inkl. Krypto): 6,00 % → effektive Vermögensbelastung ca. 2,16 % p. a. über dem Freibetrag. Über die tegenbewijsregeling kann ein niedrigerer tatsächlicher Ertrag nachgewiesen werden.
Steuerbehörde
Belastingdienst
Österreich
30. Juni
1. Jan – 31. Dez
27,5 % (KESt)

Krypto zählt zu den Einkünften aus Kapitalvermögen: 27,5 % Sondersteuersatz, keine Haltefrist. Altbestand (Kauf vor 1.3.2021) bleibt steuerfrei. Abgabe bis 30. Juni via FinanzOnline.

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Kalenderjahr)
Abgabefrist
30. Juni des Folgejahres bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline; 30. April bei Abgabe in Papierform (§ 134 Abs. 1 BAO).
Verlängerte Frist
31. März — Bei Vertretung durch einen Steuerberater im Rahmen der Quotenregelung (§ 134a BAO) i. d. R. bis 31. März des Zweitfolgejahres. Individuelle Fristverlängerungen auf Antrag sind zusätzlich möglich.
Besteuerung
27,5 % besonderer Steuersatz (KESt); Option zur Regelbesteuerung mit 0–55 % möglich, wenn günstiger
Polen
30. April
1. Jan – 31. Dez
19 %

Polen besteuert Krypto-Gewinne mit pauschal 19 % ohne Freibetrag. Krypto-zu-Krypto ist steuerfrei, Kosten sind unbegrenzt vortragsfähig. Erklärung PIT-38 bis 30. April.

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Kalenderjahr)
Abgabefrist
PIT-38 vom 15. Februar bis 30. April des Folgejahres. Fällt der 30. April auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Besteuerung
19 % Pauschalsteuer ab dem ersten Złoty Gewinn – keine Progression, kein Freibetrag, keine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten. Nicht genutzte Anschaffungskosten sind zeitlich unbegrenzt in Folgejahre vortragsfähig.
Portugal
30. Juni
1. Jan – 31. Dez
0 % ab 365 Tagen, sonst 28 %

Seit 2023 sind Krypto-Gewinne in Portugal steuerpflichtig: unter 365 Tagen 28 %, ab 365 Tagen steuerfrei (aber meldepflichtig). IRS-Abgabe 1. April bis 30. Juni.

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Kalenderjahr)
Abgabefrist
Modelo 3 elektronisch vom 1. April bis 30. Juni des Folgejahres. Eine etwaige Nachzahlung ist bis 31. August fällig.
Haltefrist
≥ 365 Tage → Veräusserungsgewinne der Kategorie G sind steuerfrei (Meldung in Anexo G1 bleibt Pflicht). Gilt NICHT für Kryptowerte, die als Wertpapiere qualifizieren, nicht bei Wegzug und nicht für Kategorie B.
Besteuerung
0 % bei Haltedauer ≥ 365 Tage; sonst 28 % Sondersteuersatz (Kat. G und E), Option auf englobamento zum progressiven Tarif 13,25–48 % (+ bis 5 % Solidaritätszuschlag). Kategorie B nach Regeln für Selbständige. Zusätzlich 10 % Imposto do Selo bei unentgeltlicher Übertragung mit Portugal-Bezug.
Schweden
2. Mai
1. Jan – 31. Dez
30 %

Schweden besteuert Krypto-Gewinne als Kapitaleinkommen mit 30 %, ohne Freibetrag. Verluste sind nur zu 70 % abziehbar, Kosten nach Durchschnittsmethode. Abgabe bis 2. Mai (Formular K4).

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Kalenderjahr)
Abgabefrist
2. Mai des Folgejahres (Inkomstdeklaration 1). Fällt der Termin auf ein Wochenende, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (2026: Montag, 4. Mai). Anstånd (Aufschub) ist auf Antrag möglich.
Besteuerung
30 % auf Kapitalgewinne. Verluste auf 'övriga tillgångar' (inkl. Krypto) sind nur zu 70 % gegen andere Kapitalgewinne abzugsfähig.
Steuerbehörde
Skatteverket
Schweiz
31. März (kantonal)
1. Jan – 31. Dez
0 % (Privatvermögen)

Private Kapitalgewinne auf Krypto sind steuerfrei – dafür zählt der Bestand zur kantonalen Vermögenssteuer. Mining/Staking sind Einkommen. Abgabefrist je nach Kanton, meist 31. März.

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Kalenderjahr)
Abgabefrist
KANTONAL GEREGELT – kein einheitliches Bundesdatum. In der Mehrzahl der Kantone 31. März des Folgejahres (z. B. Zürich). Einzelne Kantone weichen ab (z. B. Bern regulär später). Bitte kantonal prüfen.
Verlängerte Frist
Fristerstreckung ist in allen Kantonen auf Gesuch möglich, die Endtermine sind aber kantonal sehr unterschiedlich (Beispiel Zürich: längstens bis 30. November des Folgejahres). Es gibt kein einheitliches Datum.
Besteuerung
0 % auf private Kapitalgewinne; Vermögenssteuer ca. 0,1–1 % p. a. je nach Kanton/Gemeinde; Einkommen aus Mining/Staking/gewerbsmässigem Handel zu 0–ca. 45 % (Bund + Kanton + Gemeinde)
Singapur
18. April
1. Jan – 31. Dez
0 % (Privatvermögen)

Singapur erhebt keine Kapitalertragsteuer – private Krypto-Gewinne bleiben steuerfrei. Nur wer gewerbsmässig handelt, zahlt bis zu 24 % Einkommensteuer. E-Filing bis 18. April.

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Basisperiode); Veranlagung im darauffolgenden Year of Assessment
Abgabefrist
18. April des Folgejahres bei e-Filing über das myTax Portal; 15. April bei Abgabe in Papierform. Das Portal öffnet i. d. R. am 1. März.
Besteuerung
0 % auf private Kapitalgewinne; 0–24 % progressive Einkommensteuer, wenn der Handel als Gewerbe gilt (Körperschaften 17 %)
Spanien
30. Juni
1. Jan – 31. Dez
19–30 % (gestaffelt)

Krypto-Gewinne gehören zur Sparbasis und werden mit 19–30 % besteuert, ohne Freibetrag. Renta-Abgabezeitraum April bis 30. Juni. Auslandsbestände über 50.000 € brauchen Modelo 721 bis 31. März.

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Kalenderjahr)
Abgabefrist
Der Renta-Abgabezeitraum (Modelo 100) läuft i. d. R. von Anfang April bis 30. Juni des Folgejahres – Abgabezeitraum 2026 für 2025: 3. April bis 30. Juni 2026. Bei Zahlung per Lastschrift endet die Frist einige Tage früher (ca. 25. Juni).
Besteuerung
Sparbasis gestaffelt: 19 % bis 6.000 €, 21 % bis 50.000 €, 23 % bis 200.000 €, 27 % bis 300.000 €, 30 % darüber. Regionale Abweichungen möglich (Baskenland, Navarra).
USA
15. April
1. Jan – 31. Dez
10–37 % kurz / 0–20 % lang

Krypto ist steuerlich Property: jeder Verkauf oder Tausch ist ein Capital-Gains-Ereignis. Über 1 Jahr gehalten: 0/15/20 %, sonst bis 37 %. Abgabe bis 15. April, Verlängerung bis 15. Oktober.

Steuerjahr
1. Jan – 31. Dez (Kalenderjahr)
Abgabefrist
15. April des Folgejahres (Form 1040). Fällt der Termin auf ein Wochenende oder den Emancipation Day in Washington D.C., verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Für das Steuerjahr 2026: Donnerstag, 15. April 2027.
Verlängerte Frist
15. Oktober — Automatische 6-monatige Fristverlängerung bis 15. Oktober bei Antrag (Form 4868) vor dem 15. April. Verlängert NUR die Abgabe – die Steuerzahlung bleibt zum 15. April fällig.
Haltefrist
> 1 Jahr → günstigere Long-Term-Capital-Gains-Sätze (0 / 15 / 20 %); ≤ 1 Jahr → voller regulärer Einkommensteuersatz. Es gibt KEINE vollständige Steuerfreiheit nach Ablauf einer Frist.
Besteuerung
Kurzfristig 10–37 % (Bundes-ESt); langfristig 0 / 15 / 20 %; ggf. zusätzlich 3,8 % Net Investment Income Tax; zusätzlich Bundesstaats-Einkommensteuer 0–13,3 % je nach State
Vereinigtes Königreich
31. Januar
6. Apr – 5. Apr
18 / 24 % CGT

Krypto unterliegt der Capital Gains Tax: 18 % oder 24 % über dem Freibetrag von 3.000 £. Steuerjahr läuft 6. April bis 5. April, Online-Abgabe bis 31. Januar danach.

Steuerjahr
6. Apr – 5. Apr (Steuerjahr 2026/27: 6.4.2026 – 5.4.2027)
Abgabefrist
Online-Self-Assessment bis 31. Januar nach Ende des Steuerjahres – für 2026/27 also 31. Januar 2028. Zum selben Termin ist auch die Steuer fällig. Papierabgabe bereits bis 31. Oktober 2027.
Freigrenze
3.000 GBP — CGT Annual Exempt Amount für 2026/27. Gilt pro Person für ALLE Kapitalgewinne zusammen, nicht pro Anlageklasse, und ist nicht vortragsfähig. Meldepflicht ausserdem, wenn die Gesamtveräusserungen 50.000 £ übersteigen.
Besteuerung
CGT 18 % (innerhalb des Basic Rate Band) / 24 % (Higher & Additional Rate) – Sätze gelten seit 30.10.2024; Income Tax auf Mining/Staking 20 / 40 / 45 % (Schottland abweichend)

Diese Übersicht dient der Orientierung und ist keine Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr. Fristen können sich durch Wochenenden, Feiertage, regionale Regelungen und die Abgabe über einen Steuerberater verschieben. Bitte den Termin im Zweifel mit einem Steuerberater oder der jeweils verlinkten Steuerbehörde abgleichen.

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